ASF / FES

Früher nannte man die Aufbauseminare einfach Nachschulung. Diese wird von der Behörde angeordnet. Diese angeordnete Maßnahme wird bei A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit angeordnet. Heute heißt das offiziell Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF).

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Stvo), die in der Regel Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten darstellen, wird nicht nur ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gleichzeitig wirst du von der Führerscheinstelle im Landratsamt dazu aufgefordert, ein „ASF-Seminar“ zu besuchen. Diese Aufforderung ist keine freiwillige Sache, sondern P F L I C H T. Es wird dir auch eine Frist gesetzt, bis wann du die Nachschulung für deinen Führerschein erfüllen musst.

Je nach der Schwere des Verstoßes (hier wird nach Gruppe A und B Verstößen unterschieden) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) oder erst nach einer zweiten Auffälligkeit (Gruppe B) ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF-Seminar) von der Führerscheinstelle angeordnet. Natürlich gibt es viele weitere Fälle und Situationen, auf die wir hier nicht genauer eingehen können. Hier kannst du dich im Internet informieren unter: http://www.kba.de. Im Bereich Punktekatalog kannst Du dich online informieren. Gerne helfe ich auch hier persönlich weiter.

Die Konsequenzen:

  • Die Probezeit des Führerscheins verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre
  • Kommen Sie der Anordnung des Straßenverkehrsministeriums nicht nach und besuchen das „ASF-Seminar“ nicht, dann wird die Fahrerlaubnis nach Paragraph (§ 2a Abs. 3 StVG)
  • Die Aufbauseminare dürfen nur von speziell ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt werden (Befähigung § 2b Abs.2 StVG). Die Teilnahme am Seminar ist Pflicht. Die Anwesenheit muss vollständig erfolgen, da ansonsten vom Fahrlehrer keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden darf (§ 37 Abs.2 FeV).

Gerne informiere ich Dich persönlich im Detail und zu deinem speziellen Fall.

Ruf mich einfach an unter 0171-8185115

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