Gabelstapler

Vielfach wird nicht bedacht, dass auch das Fahren eines Gabelstaplers bzw. Flurförderfahrzeuges einen Befähigungsnachweis benötigt. Eine Firma darf nicht  etwa einen Mitarbeiter damit beauftragen solch ein Fahrzeug ohne entsprechende Ausbildung zu fahren.

In jeder Firma sieht man die Stapler und Flurförderfahrzeuge fahren. Man denkt im ersten Augenblick gar nicht daran auf was man hier beim Fahren solch eines Gefährtes achten muss. Wer den Film der Staplerfahrer Klaus gesehen hat denkt hier anders.

Die Rahmenbedingungen:

  • Mindestens 18 Jahre (16 Jahre wenn der Chef anwesend ist)
  • Für die Tätigkeit geeignet
  • Für die Tätigkeit ausgebildet
  • Befähigungsnachweis (Gabelstapler-Zertifikat)

Die Ausbildung

  • 2 Tage
  • inkl. theoretischem und praktischem Unterricht
  • mit theoretischer und praktischer Prüfung

Weiterbildung

  • 1 Tag
  • inkl. theoretischem und praktischem Unterricht
  • mit theoretischer und praktischer Prüfung

Bitte ruf mich zwecks Informationen und einer Terminvereinbarung an unter: 0171 / 818 5115

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